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Abkommen über den Austausch und gegensei · Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)

§ 13 Abkommen über den Austausch und gegensei

ZUSTÄNDIGE STAATLICHE BEHÖRDEN UND STELLEN

ДействуетОфициальный текст

Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Wege die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen staatlichen Behörden und Stellen mit.