Abkommen über den Austausch und gegensei · Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien) § 12 Abkommen über den Austausch und gegensei KOSTEN ДействуетОфициальный текст Jede Partei trägt die Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen. Цитируется в Abkommen über den Austausch und gegensei § 0 ← Предыдущая · § 11 Содержание § 13 · Следующая →