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Erstellung von Häuser- und Wohnungspreis · Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes

§ 5 Erstellung von Häuser- und WohnungspreisErhebungsmerkmale

ДействуетОфициальный текст

Es sind zu erheben:

1. über die Statistischen Einheiten gemäß § 4 Z 1 und 2 die Merkmale

a) Kaufpreis;

b) Einlagezahl des Grundbuchs, Katastralgemeinde- und Grundstücksnummer;

c) Art des Grundstücks (Bebautes Grundstück, unbebautes Grundstück);

d) entgeltliche Transaktionsart;

e) Steuersatz;

f) Kaufvertragsdatum;

g) Grundstücksfläche in m 2 ;

h) Lageparameter (Ort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer);

i) Widmung des Grundstücks (Bauland, Grünland/Freiland, andere Spezifizierungen)

2. über die Statistischen Einheiten gemäß § 4 Z 2 zusätzlich die Merkmale

a) Lageparameter (Stiege, Türnummer) der Wohnung;

b) Nutzungsart und Sektorenzuordnung nach ESVG 2010 (Sektoren Privater Haushalt, Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, Finanzielle Kapitalgesellschaften, Staat);

c) Gebäudefläche des Hauses in m 2 ;

d) Nutzfläche des Hauses oder der Wohnung in m 2 ;

e) Wohnungseigentum;

f) Information, ob Keller, Lager, PKW-Abstellplatz, Terrasse, Balkon, Garten bei einer Wohnung vorhanden ist und in welchem Geschoß sich eine Wohnung befindet;

g) Bauperiode, Anzahl der Wohneinheiten, Anzahl der Geschoße, Gebäudeeigentümertyp, Energiekennzahlen;

3. über die Statistischen Einheiten gemäß § 4 Z 3 der Verkaufspreis von Fertigteilhäusern.