Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

FremdSprKFPrV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation

FremdSprKFPrV ст. 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

ДействуетОфициальный текст

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.

„Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 4,

2.

„Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 5,

3.

„Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“ nach § 6,

4.

„Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“ nach § 7.