SVG · Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen SVG ст. 37Nicht zu berücksichtigende Zeiten Unterabschnitt 2 Ruhegehalt ДействуетОфициальный текст Zeiten nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes sind nicht ruhegehaltfähig. ← Предыдущая · ст. 36 Содержание ст. 38 · Следующая →