WStG ст. 46Rechtswidriger Waffengebrauch
Vierter Abschnitt Straftaten gegen andere militärische Pflichten
Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.