Abkommen zwischen Österreich und der UdS · Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über den Donaunahen Handel § 5 Abkommen zwischen Österreich und der UdS Artikel 5 В силаОфициален текст Die Zahlungen gemäß dem vorliegenden Abkommen erfolgen in frei konvertierbarer Währung. ← Предишен · § 4 Съдържание § 6 · Следващ →