Abkommen zwischen Österreich und der UdS · Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über den Donaunahen Handel § 5 Abkommen zwischen Österreich und der UdS Artikel 5 En vigueurTexte officiel Die Zahlungen gemäß dem vorliegenden Abkommen erfolgen in frei konvertierbarer Währung. ← Précédent · § 4 Sommaire § 6 · Suivant →