Abkommen zwischen Österreich und der UdS · Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über den Donaunahen Handel § 5 Abkommen zwischen Österreich und der UdS Artikel 5 In forceOfficial text Die Zahlungen gemäß dem vorliegenden Abkommen erfolgen in frei konvertierbarer Währung. ← Previous · § 4 Contents § 6 · Next →