Abkommen zwischen Österreich und der UdS · Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über den Donaunahen Handel § 5 Abkommen zwischen Österreich und der UdS Artikel 5 Van krachtOfficiële tekst Die Zahlungen gemäß dem vorliegenden Abkommen erfolgen in frei konvertierbarer Währung. ← Vorige · § 4 Inhoud § 6 · Volgende →