WDErstattV · Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung WDErstattV чл. 2Tagegeld, Übernachtungsgeld В силаОфициален текст Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt. ← Предишен · чл. 1 Съдържание чл. 3 · Следващ →