WDErstattV · Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung WDErstattV Art. 2Tagegeld, Übernachtungsgeld Van krachtOfficiële tekst Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt. ← Vorige · Art. 1 Inhoud Art. 3 · Volgende →