WDErstattV · Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung WDErstattV Art. 2Tagegeld, Übernachtungsgeld En vigueurTexte officiel Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt. ← Précédent · Art. 1 Sommaire Art. 3 · Suivant →