WDErstattV · Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung WDErstattV Art. 2Tagegeld, Übernachtungsgeld In forceOfficial text Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt. ← Previous · Art. 1 Contents Art. 3 · Next →