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Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotok · Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3

§ 4 Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotok

Artikel 4

In KraftAmtlicher Text

Artikel 19 lit. b erster Satz des Abkommens erhält folgende Fassung:

„Vorbehaltlich der Bestimmungen der lit. c und d dieses Artikels, des Artikel 35 und des Artikels 35bis werden Entscheidungen des Rates auf Grund des vorliegenden Abkommens im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien gefaßt, mit Ausnahme derjenigen, die abwesend sind oder sich der Stimme enthalten.”