Kennzeichnungsverordnung 2008 · Kennzeichnungsverordnung 2008
§ 24 Kennzeichnungsverordnung 2008
Wirkstoffe
Bei Arzneispezialitäten, die ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, hat die Kennzeichnung Angaben über alle in der Gebrauchsinformation angeführten Anwendungsgebiete zu enthalten. Die Verwendung von Überbegriffen ist zulässig.