AT · Verbot des Bereitstellens auf den Markt
Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
In Kraft9 ArtikelText geprüft am 25.10.2026