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Schiedsgerichtsordnung der Börse für lan · Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

§ 53 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanRechtsmittel gegen den Schiedsspruch

VIII. Rechtsmittel römisch acht. Rechtsmittel

In KraftAmtlicher Text

Gegen den Schiedsspruch ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Inwiefern eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Anfechtung zulässig ist, bestimmen Art. XXIII und XXV EGZPO.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01