§ 57 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanSchiedsgerichtskanzlei
X. Schlussbestimmungen römisch zehn. Schlussbestimmungen
Die Kanzleigeschäfte des Schiedsgerichts werden in der Börse besorgt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2010-01-01
X. Schlussbestimmungen römisch zehn. Schlussbestimmungen
Die Kanzleigeschäfte des Schiedsgerichts werden in der Börse besorgt.