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EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012

§ 63 EisbKrVAnschaltung der Lichtzeichen; erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges

Sicherung durch Lichtzeichen

In KraftAmtlicher Text

Erfolgt die Anschaltung der Lichtzeichen fahrtbewirkt, ist der Zeitpunkt der Anschaltung der Lichtzeichen so zu bemessen, dass Straßenbenützer, die sich zum Zeitpunkt der Anschaltung der Lichtzeichen auf der Eisenbahnkreuzung befinden, diese noch gefahrlos verlassen können (erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges).