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EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012

§ 62 EisbKrVDauer des Anhaltegebotes

Sicherung durch Lichtzeichen

In KraftAmtlicher Text

Das Anhaltegebot für die Straßenbenützer bei Lichtzeichen ist auf den für die Annäherung und das Befahren der Eisenbahnkreuzung durch Schienenfahrzeuge notwendigen Zeitraum zu beschränken. Die Lichtzeichen haben dann zu erlöschen, wenn die Eisenbahnkreuzung frei von Schienenfahrzeugen ist.