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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 817 ABGBNachweis der Testamentserfüllung

II. Vorkehrungen vor Einantwortung römisch zwei. Vorkehrungen vor Einantwortung

In forceOfficial text

Ist kein Testamentsvollstrecker ernannt oder nimmt dieser seine Ernennung nicht an, so hat der Erbe dem Gericht nachzuweisen, dass er den Willen des Verstorbenen möglichst erfüllt oder Sicherheit geleistet hat.

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  • In Kraft seit 2017-01-01