Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Schengener Übereinkommen · Schengener Übereinkommen

§ 22 Schengener Übereinkommen

Artikel 22

In forceOfficial text

Die Vertragsparteien bemühen sich sowohl hinsichtlich der gemeinsamen Grenzen untereinander als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften,

–

die Freigrenzen bei Omnibussen bis zum normalen Tankinhalt (600 l) anzuheben,

–

die Besteuerung von Dieselkraftstoff zu harmonisieren und die Freigrenzen beim normalen Tankinhalt von Lastkraftwagen zu erhöhen.