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Schengener Übereinkommen · Schengener Übereinkommen

§ 22 Schengener Übereinkommen

Artikel 22

Van krachtOfficiële tekst

Die Vertragsparteien bemühen sich sowohl hinsichtlich der gemeinsamen Grenzen untereinander als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften,

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die Freigrenzen bei Omnibussen bis zum normalen Tankinhalt (600 l) anzuheben,

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die Besteuerung von Dieselkraftstoff zu harmonisieren und die Freigrenzen beim normalen Tankinhalt von Lastkraftwagen zu erhöhen.