Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Schengener Übereinkommen · Schengener Übereinkommen

§ 22 Schengener Übereinkommen

Artikel 22

En vigueurTexte officiel

Die Vertragsparteien bemühen sich sowohl hinsichtlich der gemeinsamen Grenzen untereinander als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften,

–

die Freigrenzen bei Omnibussen bis zum normalen Tankinhalt (600 l) anzuheben,

–

die Besteuerung von Dieselkraftstoff zu harmonisieren und die Freigrenzen beim normalen Tankinhalt von Lastkraftwagen zu erhöhen.