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Übereinkommen (Nr. 13) über das Verbot d · Übereinkommen (Nr. 13) über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe

§ 7 Übereinkommen (Nr. 13) über das Verbot d

In forceOfficial text

Statistiken über Bleivergiftung bei den Malern sind aufzustellen:

a) in bezug auf die Zahl der Krankheitsfälle mit Hilfe der Anzeige und Untersuchung aller Fälle von Bleivergiftung;

b) in bezug auf die Zahl der Todesfälle nach einem durch den amtlichen statistischen Dienst jedes Staates zu genehmigenden Verfahren.