Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz

§ 239 BSVGKostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen

ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Schlußbestimmungen

In forceOfficial text

Solange vertragliche Regelungen über die Vergütungen der Leistungen der Vertragspartner nicht bestehen, sind die den Versicherten zu gewährenden Kostenzuschüsse unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers und das wirtschaftliche Bedürfnis in der Satzung festzusetzen.

Amendment history
  • In Kraft seit 1979-01-01