Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz

§ 239 BSVGKostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen

ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Schlußbestimmungen

Van krachtOfficiële tekst

Solange vertragliche Regelungen über die Vergütungen der Leistungen der Vertragspartner nicht bestehen, sind die den Versicherten zu gewährenden Kostenzuschüsse unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers und das wirtschaftliche Bedürfnis in der Satzung festzusetzen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1979-01-01