Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Auflassung und Übertragung von Bundesstr · Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen

§ 14 Auflassung und Übertragung von Bundesstr

En vigueurTexte officiel

Alle durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Rechtsvorgänge mit Ausnahme jener auf Grund des § 6 Abs. 5 sind von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.