Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 241 ASVGBemessungsgrundlage in besonderen Fällen

ABSCHNITT I. ABSCHNITT römisch eins. Gemeinsame Bestimmungen.

Van krachtOfficiële tekst

Läßt sich eine Bemessungsgrundlage nach § 238 Abs. 1 nicht ermitteln, so ist die Bemessungsgrundlage gleich einem Vierzehntel der Bemessungsgrundlage, die für die Leistungen der Unfallversicherung gilt bzw. die bei einem Arbeitsunfall zum Stichtag gegolten hätte; Erhöhungen dieser Bemessungsgrundlage nach § 180 sind hiebei zu berücksichtigen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1996-09-01