Durchführung der Übermittlung von Einkom · Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen § 6 Durchführung der Übermittlung von Einkom ДействуетОфициальный текст Die Übermittlung von Daten ist mit Inkrafttreten der Verordnung aufzunehmen. ← Предыдущая · § 5 Содержание § 7 · Следующая →