Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen · Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft § 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen В силаОфициален текст Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. ← Предишен · § 2 Съдържание § 4 · Следващ →