Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen · Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft § 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen ДействуетОфициальный текст Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. ← Предыдущая · § 2 Содержание § 4 · Следующая →