Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen · Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft § 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen In forceOfficial text Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. ← Previous · § 2 Contents § 4 · Next →