Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen · Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft § 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen Van krachtOfficiële tekst Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. ← Vorige · § 2 Inhoud § 4 · Volgende →