Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen · Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft § 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen En vigueurTexte officiel Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. ← Précédent · § 2 Sommaire § 4 · Suivant →