AT · UUG 2005
Unfalluntersuchungsgesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 1 Gegenstand
- § 2 Errichtung der unabhängigen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes
- § 3 Organisation der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes
- § 4 Ziel einer Sicherheitsuntersuchung
- 2. Abschnitt Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen
- § 5 Begriffsbestimmungen
- § 6 Grundsätze des Verfahrens einer Sicherheitsuntersuchung
- § 7 Befangenheit
- § 8 Geheimhaltungspflicht
- § 9 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung
- § 10 Beiziehung von Sachverständigen und Dolmetschern
- § 11 Untersuchungsbefugnisse
- § 12 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Schifffahrtsaufsicht
- § 13 Dokumentation
- § 14 Stellungnahmeverfahren
- § 15 Untersuchungsbericht
- § 16 Sicherheitsempfehlung
- § 17 Wiederaufnahme der Sicherheitsuntersuchung
- § 18 Aufbewahrungspflichten
- § 19 Sicherheitsbericht
- § 20 Vorfallstatistik
- § 20a Zusammenarbeit im Bereich Schiene mit Untersuchungsstellen anderer Mitgliedstaaten
- 3. Abschnitt Bestimmungen über Sicherheitsuntersuchungen im Bereich der Zivilluftfahrt
- § 21 Durchführungsbestimmungen
- § 22 Zusammenarbeit der Behörden
- § 23 Zusammenarbeit mit Behörden in Drittländern
- § 24 Untersuchungsberichte aus Drittländern
- 4. Abschnitt Einrichtung eines Verkehrssicherheitsbeirates
- § 25 Verkehrssicherheitsbeirat
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 26 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 27 Strafbestimmung
- § 28 Übergangsbestimmungen
- § 29 Personalregelungen für Bundesbedienstete
- § 30 Verweisung
- § 31 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 32 Vollziehung
- § 33 Inkrafttreten