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MinBestG · Mindestbesteuerungsgesetz

§ 0 MinBestG

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Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsgesetz – MinBestG)

StF: BGBl. I Nr. 187/2023 (NR: GP XXVII RV 2322 AB 2379 S. 245. BR: AB 11409 S. 961 .)

[CELEX-Nr.: 32022L2523 ]

BGBl. I Nr. 113/2024 (NR: GP XXVII RV 2610 AB 2678 S. 270. BR: 11522 AB 11547 S. 969. )

BGBl. I Nr. 97/2025 (NR: GP XXVIII RV 294 AB 331 S. 55. BR: 11720 AB 11741 S. 985. )

[CELEX-Nr.: 32024L1233 , 32025L0872 ]

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Paragraph

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Regelungsgegenstand

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Anwendungsbereich

§ 4

Ausgenommene Einheiten

§ 5

Standort einer Geschäftseinheit

2. Abschnitt

Nationale Ergänzungssteuer (NES), Primär-Ergänzungssteuer (PES) und Sekundär-Ergänzungssteuer (SES)

§ 6

NES-Pflicht

§ 7

PES-Pflicht bei Vorliegen einer obersten Muttergesellschaft in Österreich

§ 8

PES-Pflicht bei Vorliegen einer zwischengeschalteten Muttergesellschaft in Österreich

§ 9

PES-Pflicht bei Vorliegen einer im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft in Österreich

§ 10

Für Zwecke der PES zuzurechnender Anteil am Ergänzungssteuerbetrag

§ 11

Ausgleichsmechanismus für Zwecke der PES

§ 12

SES-Pflicht

§ 13

Berechnung und Zurechnung des SES-Betrags

3. Abschnitt

Mindeststeuer-Gewinnermittlung

§ 14

Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust

§ 15

Anpassungen des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages (Mindeststeuer-Mehr-Weniger-Rechnung)

§ 16

Nettosteueraufwand und Nettosteuerertrag

§ 17

Ausgenommene Dividenden

§ 18

Ausgenommene Gewinne oder –Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen (Anm.: Ausgenommene Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen)

§ 19

Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen

§ 20

Asymmetrische Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste

§ 21

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

§ 22

Fehler aus der Vorperiode und Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze

§ 23

Korrekturposten Pensionsaufwand

§ 24

Wahlrecht zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen

§ 25

Wahlrecht für aktienbasierte Vergütungen

§ 26

Fremdvergleichsgrundsatz

§ 27

Anpassungsbeträge für Steuergutschriften

§ 28

Wahlrecht zur Anwendung des Realisationsprinzips

§ 29

Verteilungswahlrecht für unbewegliches Vermögen

§ 30

Gruppeninterne Finanzierungsvereinbarungen

§ 31

Wahlrecht zur Anwendung von Konsolidierungsgrundsätzen

§ 32

Behandlung bestimmter Versicherungserträge (Anm.: Behandlung bestimmter Erträge und Aufwendungen von Versicherungseinheiten)

§ 33

Behandlung von zusätzlichem Kernkapital

§ 34

Ausnahme für Gewinne oder Verluste aus dem internationalen Seeverkehr

§ 35

Zuordnung der Gewinne oder Verluste zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

§ 36

Zurechnung der Gewinne oder Verluste einer transparenten Einheit

4. Abschnitt

Berechnung der angepassten erfassten Steuern

§ 37

Erfasste Steuern

§ 38

Angepasste erfasste Steuern

§ 39

Hinzurechnungen

§ 40

Kürzungen

§ 41

Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag bei fehlendem Mindeststeuer-Nettogewinn

§ 42

Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern

§ 42a

Zusammenfassung latenter Steuerschulden

§ 43

Mindeststeuer-Verlustwahlrecht

§ 44

Besondere Zurechnung von erfassten Steuern einer Geschäftseinheit zu einer anderen Geschäftseinheit

§ 45

Anpassungen und Steuersatzänderungen nach Einreichung des Mindeststeuerberichts

5. Abschnitt

Ermittlung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages

§ 46

Ermittlung des Effektivsteuersatzes einer Unternehmensgruppe für ein Steuerhoheitsgebiet

§ 47

Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrages

§ 48

Substanzfreibetrag

§ 49

Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag

§ 50

De-minimis-Ausnahme

§ 51

Im Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten

6. Abschnitt

Safe-Harbour-Regelungen

§ 52

Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen

§ 53

NES-Safe-Harbour

§ 54

Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten

§ 55

Vereinfachte Berechnung anhand eines länderbezogenen Berichts (temporärer CbCR-Safe-Harbour)

§ 56

Sonderregelungen für den temporären CbCR-Safe-Harbour

§ 57

Temporärer SES-Safe-Harbour

7. Abschnitt

Sondervorschriften für Unternehmensumstrukturierungen und Holdingstrukturen

§ 58

Anwendung des Schwellenwerts für konsolidierte Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Teilungen von Unternehmensgruppen (Anm.: Anwendung des Schwellenwerts für Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Teilungen von Unternehmensgruppen)

§ 59

Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (Anm.: Beitritt und Austritt von Geschäftseinheiten)

§ 60

Übertragung von Vermögenswerten und Schulden

§ 61

Joint Ventures

§ 62

Mehrmüttergruppen

8. Abschnitt

Regelungen für Steuerneutralität und Ausschüttungssteuersysteme (Anm.: Sondervorschriften)

§ 63

Oberste Muttergesellschaft als transparente Einheit

§ 64

Abzugsfähige Dividenden bei einer obersten Muttergesellschaft

§ 65

Anerkannte Ausschüttungssteuersysteme

§ 66

Ermittlung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages einer Investmenteinheit

§ 67

Steuertransparenzwahlrecht für Investmenteinheiten

§ 68

Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen von Investmenteinheiten

9. Abschnitt

Verwaltungsvorschriften

§ 69

Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit

§ 70

Entfall der Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit

§ 71

Sondervorschrift für Mehrmüttergruppen

§ 72

Frist für die Einreichung des Mindeststeuerberichts und der Mitteilung

§ 73

Inhalt des Mindeststeuerberichts

§ 73a

Informationsaustausch

§ 73b

Berichtigungen und Unterrichtungspflicht im Rahmen des Informationsaustausches

§ 74

Wahlrechte

§ 75

Strafbestimmung

§ 76

Entstehung des Abgabenanspruchs, Abgabenschuld und Haftung

§ 77

Erhebung der Mindeststeuer

§ 78

Zuständigkeit

§ 79

Verordnungsermächtigung

§ 79a

Währungsumrechnungen

10. Abschnitt

Übergangsbestimmungen

§ 80

Steuerattribute des Übergangsjahres

§ 80a

Ausgenommene Steuerattribute

§ 81

SES-Befreiung multinationaler Unternehmensgruppen in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit

§ 82

Gemischtes Hinzurechnungsbesteuerungsregime

11. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 83

Verweis auf andere Bundesgesetze

§ 84

Inkrafttreten

История на изменения
  • In Kraft seit 2025-12-24