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Zahnärztekammer-Wahlordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Wahlen in die Landeszahnärztekammern
- § 1 Wahlkreise
- § 2 Aktives und passives Wahlrecht
- § 3 Zahl und Funktion der Delegierten
- § 4 Wahlkundmachungen
- § 5 Wahlanordnung
- § 6 Kosten
- § 7 Fristen
- 2. Abschnitt Wahlkommissionen
- § 8 Hauptwahlkommission
- § 9 Kreiswahlkommissionen
- § 10 Beobachter/Beobachterinnen in den Kreiswahlkommissionen
- § 11 Tätigkeit in den Wahlkommissionen
- § 12 Beschlussfassung in den Wahlkommissionen
- § 13 Aufgaben der Wahlkommissionen
- 3. Abschnitt Ausschreibung der Wahl
- § 14 Zeitpunkt der Wahl
- § 15 Wahlkundmachung
- § 16 Wählerlisten
- § 17 Auflegung der Wählerlisten
- § 18 Einspruch gegen die Wählerlisten
- 4. Abschnitt Wahlvorschläge
- § 19 Einbringung der Wahlvorschläge
- § 20 Prüfung der Wahlvorschläge
- § 21 Verlautbarung der Wahlvorschläge
- 5. Abschnitt Wahlkuverts, Stimmzettel und Wahllokal
- § 22 Wahlkuverts und Stimmzettel
- § 23 Übermittlung der Wahlkuverts und Stimmzettel
- § 24 Wahllokal
- 6. Abschnitt Abstimmungsverfahren
- § 25 Durchführung des Abstimmungsverfahrens
- § 26 Stimmabgabe
- § 27 Persönliche Stimmabgabe
- § 28 Briefwahl
- § 29 Stimmenzählung
- § 30 Gültigkeit der Stimmen
- § 31 Niederschrift
- 7. Abschnitt Wahlergebnis
- § 32 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 33 Einspruch gegen die Ermittlung
- § 34 Verständigung der Delegierten
- § 35 Anfechtung der Wahl
- § 36 Einberufung zur konstituierenden Sitzung des Landesausschusses
- 8. Abschnitt Wahlen in die Österreichische Zahnärztekammer
- § 37 Wahl des/der Präsidenten/Präsidentin
- § 38 Wahl der Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen
- § 39 Wahl des/der Finanzreferenten/Finanzreferentin
- 9. Abschnitt Nachbesetzungen und Nachwahlen
- § 40 Nachbesetzungen
- § 41 Nachwahlen
- 10. Abschnitt
- § 42 Erstmalige Wahlen
- § 43 Wahlanordnung
- § 44 Mitglieder der Hauptwahlkommission
- § 45 Zeitpunkt der Wahl
- § 46 Reihung der Wahlvorschläge
- § 47 Einberufung der konstituierenden Sitzung des Bundesausschusses
- 11. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 48 Verweise
- § 49 Verwaltungsstrafbestimmung