AT · WAG 2018
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Ausnahmen
- § 3 Wertpapierfirmen
- § 4 Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 6 Rücknahme und Erlöschen der Konzession
- § 7 Anwendung des BWG
- § 8 Verschwiegenheitspflicht
- § 9 Firmenbuch
- § 12 Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
- § 13 Aktionäre und sonstige Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen
- § 14 Mitteilung eines beabsichtigten Erwerbs
- § 15 Verfahren für die Beurteilung
- § 16 Kriterien für die Beurteilung
- 2. Abschnitt Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- § 17 Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten, MTF und OTF aus Mitgliedstaaten in Österreich
- § 18 Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten, MTF und OTF in Mitgliedstaaten
- § 19 Errichtung einer Zweigstelle aus einem Mitgliedstaat in Österreich
- § 20 Errichtung einer Zweigstelle in einem Mitgliedstaat
- 3. Abschnitt Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten durch Drittlandfirmen
- § 21 Errichtung einer Zweigstelle
- § 22 Mitteilungspflicht
- § 23 Erteilung der Zulassung
- § 24 Erbringung von Dienstleistungen auf Veranlassung des Kunden
- § 25 Entzug der Zulassung
- 1. Abschnitt Organisation
- § 26 Rechtsträger
- § 27 Algorithmischer Handel
- § 28 Direkter elektronischer Zugang
- § 29 Allgemeine organisatorische Anforderungen
- § 30 Produktüberwachungspflichten für Rechtsträger, die Finanzinstrumente konzipieren
- § 31 Produktüberwachungspflichten für Vertreiber
- § 31a Ausnahme von Anforderungen an die Produktüberwachung
- § 32 Risikomanagement und interne Revision
- § 33 Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen
- 2. Abschnitt Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern und Wertpapiervermittlern
- § 34 Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister
- § 35 Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen Rechtsträger
- § 36 Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern
- § 37 Heranziehung von Wertpapiervermittlern
- 3. Abschnitt Schutz des Kundenvermögens
- § 38 Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden
- § 39 Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten
- § 40 Hinterlegung von Kundengeldern
- § 41 Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden
- § 42 Unangemessene Verwendung von Finanzsicherheiten in Form der Vollrechtsübertragung
- § 43 Regelungen im Bereich der Unternehmensführung zum Schutz der Vermögenswerte von Kunden
- § 44 Berichte von Abschlussprüfern
- 4. Abschnitt Interessenkonflikte
- § 45 Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte
- § 46 Offenlegung von Interessenkonflikten
- 5. Abschnitt Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden
- § 47 Allgemeine Pflichten
- § 48 Angemessene Informationen für Kunden
- § 49 Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen
- § 50 Plichten bei unabhängiger Anlageberatung
- § 51 Gewährung und Annahme von Vorteilen
- § 52 Qualitätsverbesserung der Dienstleistung
- § 53 Gewährung und Annahme von Vorteilen bei unabhängiger Anlageberatung und Portfolioverwaltung
- § 54 Gewährung und Annahme von Vorteilen in Zusammenhang mit Analysen
- 6. Abschnitt Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen
- § 55 Allgemeine Bestimmung
- § 56 Eignung von Anlageberatungs- und Portfolioverwaltungsdienstleistungen
- § 57 Angemessenheit von sonstigen Wertpapierdienstleistungen
- § 58 Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen
- § 59 Dokumentation der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- 7. Abschnitt Berichtspflichten gegenüber den Kunden
- § 60 Berichtspflicht
- § 61 Wohnimmobilienkreditverträge
- 8. Abschnitt Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen
- § 62 Bestmögliche Durchführung
- § 63 Ausführungspolitik
- § 64 Organisatorische Vorschriften über die Ausführungspolitik
- 9. Abschnitt Bearbeitung von Kundenaufträgen
- § 65 Bearbeitung von Kundenaufträgen
- 10. Abschnitt Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
- § 66 Professionelle Kunden
- § 67
- § 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
- 11. Abschnitt Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte
- § 69 Unerbetene Nachrichten
- § 70 Haustürgeschäfte
- 1. Abschnitt Rechnungslegung, Anlegerentschädigung und Geschäftsaufsicht
- § 71 Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung
- § 72
- § 73 Anlegerentschädigung
- § 74 Finanzierung der Anlegerentschädigung
- § 75 Informationspflichten
- § 76 Freiwillig ergänzend angeschlossene Wertpapierfirmen
- § 77 Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen
- § 78
- § 79
- § 80
- § 81
- § 82
- § 83
- § 84
- § 85
- § 86
- § 87
- § 88
- 2. Abschnitt Aufsichtsbefugnisse und Verfahrensvorschriften
- § 89 Kosten
- § 90 Aufsicht
- § 90a ESAP-Sammelstelle für die Verordnung (EU) 2019/2088 und freiwillig übermittelte Informationen ESAP-Sammelstelle für die Verordnung (EU) 2019 aus 2088, und freiwillig übermittelte Informationen
- § 91 Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung
- § 92 Weitere Aufsichtsmaßnahmen
- § 93 Berichtspflicht von Abschlussprüfern
- § 94 Strafbestimmungen
- § 95
- § 96 Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
- § 97 Wirksame Ahndung von Verstößen
- § 98 Meldung von Verstößen
- § 99 Meldung an die ESMA
- § 100 Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen
- § 101 Rechtsschutz gegen Veröffentlichungen der FMA
- § 102 Besondere Verfahrensbestimmungen
- § 103 Datenschutz
- 3. Abschnitt Behördliche Zusammenarbeit
- § 104 Kontaktstelle und Informationsaustausch
- § 105 Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA
- § 106 Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor Ort und bei Ermittlungen
- § 107 Bindende Vermittlung
- § 108 Ablehnung der Zusammenarbeit und Behördenkonsultation
- § 109 Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten
- § 110 Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen
- § 111 Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Drittländern
- 4. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 112 Übergangsbestimmungen
- § 113
- § 113a
- § 114 Verweise und Verordnungen
- § 114a Umsetzungshinweis
- § 115 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 116 Vollziehung
- § 117 Inkrafttreten
- § 118 Außerkrafttreten